Traditionell war und ist es Brautpaaren - aus religiösen, familiären oder gesellschaftlichen Gründen - oft sehr wichtig, die Ehe auch im kirchlichem Rahmen einzugehen. Dabei ist sowohl bei einer katholischen als auch bei einer evangelischen kirchlichen Trauung unabdingbar, dass die Ehe vorher rechtskräftig vom Standesamt beurkundet worden ist. Außer in England, Irland, Italien und Spanien, hier ist auch die alleinig kirchliche Trauung zivilrechtlich wirksam.
Der Bund fürs Leben
Ob katholisch oder evangelisch, eine kirchlich geschlossene Ehe gilt für beide Kirchen als unauflösbarer „Bund fürs Leben". Eine Scheidung ist kirchenrechtlich prinzipiell nicht möglich, aber unter bestimmten Bedingungen kann eine Annullierung der Ehe vorgenommen werden. Gründe für eine solche Annullierung sind z.B. die Unreife einer der Ehepartner bei der Eheschließung oder das Ablehnen des Kinderwunsches von einem der Eheleute.
Im Gegensatz zur standesamtlichen Trauung können das Brautpaar, Verwandte und Freude den Traugottesdienst in Absprache mit dem Pfarrer mitgestalten. Besondere Fürbitten, die individuelle Auswahl der Lieder und möglicherweise kleine Konzerte sorgen für einen sehr persönlichen Rahmen der Zeremonie.
Die kirchliche Trauung
Die kirchliche Trauung gilt in der katholischen Kirche als heiliges Sakrament, das nur unter bestimmten Voraussetzungen und durch einen katholischen Pfarrer vollzogen werden kann. In der katholischen Kirche kann ein Paar kirchlich nur getraut werden, wenn die Ehewilligen nicht gleichgeschlechtlich und bisher unverheiratet sind. Prinzipiell müssen beide Ehepartner katholischen Glaubens sein, ansonsten muss der zuständige Bischof einer kirchlichen Trauung zustimmen.
In der evangelischen Kirche gilt eine kirchliche Trauung nicht als Sakrament. Die Voraussetzungen für die Eheschließung sind dadurch ein wenig einfacher, was die Zeremonie an sich jedoch nicht weniger feierlich macht.


